AGB für Vereine
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Software „Digitales Vereinsheim“ (AGB)
Diese AGB für die cloudbasierte Softwarelösung „Digitales Vereinsheim“ („Software“) der DFB GmbH & Co. KG („DFB“) regeln abschließend die Nutzung der Software wie im Folgenden beschrieben durch Sie („Verein“). Diese AGB bilden zusammen mit der Bestellung des Vereins die vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien („Vertrag“).
1. Vertragsgegenstand
Der DFB stellt dem Verein während der Laufzeit des Vertrages die Software im vereinbarten Umfang als cloudbasierte Anwendung (Software-as-a-Service) über das Internet unter der URL www.dvh.dfb.de zur Verfügung und räumt dem Verein den Zugriff auf den hierfür erforderlichen Speicherplatz auf den Servern des DFB im vereinbarten Umfang ein.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag zwischen dem DFB und dem Verein wird online geschlossen, indem eine gemäß § 26 BGB vertretungsberechtigte Person des Vereins („Administrator“) sich authentifiziert und für den Verein das Online-Anmelde- und Registrierungsverfahren, einschließlich der Akzeptanz dieser AGB und der Bedingungen zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO, ordnungsgemäß durchlaufen hat (Angebot) und der DFB dem Verein anschließend eine Zugangskennung an die im Registrierungsverfahren vom Verein mitgeteilte E-Mail-Adresse versendet hat (Annahme).
2.2 Der Verein ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen der Registrierung gemachten Angaben, insbesondere zur Vertretungsberechtigung, verantwortlich. Änderungen teilt der Verein dem DFB unverzüglich mit.
3. Leistungen des DFB
3.1 Der DFB räumt dem Verein das nicht-ausschließliche, in den Grenzen von Ziff. 5 übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte Recht ein, über das Internet auf die jeweils aktuelle Version der Software zuzugreifen und diese nach Maßgabe dieser AGB zu nutzen. Die Software wird dem Verein weder verkauft noch körperlich überlassen. Der Verein erwirbt keine Rechte an der Software selbst, sondern erhält ausschließlich das Recht, auf die Software im vereinbarten Rahmen zuzugreifen.
3.2 Für den Zugriff auf die Software erhält der Verein mit Vertragsschluss Zugangsdaten für den Zugang zum Nutzerkonto des Vereins („Vereinskonto“). Der Verein kann zum Vereinskonto weitere Nutzerkonten anlegen, die dem Vereinskonto zugeordnet sind und mit denen die Funktionen der Software genutzt werden können (jeweils „Nutzerkonto“). Eine Nutzung zugunsten Dritter oder eine kommerzielle Weiterverwertung ist unzulässig. Die Nutzung der Software über die zusätzlich angelegten Nutzerkonten unterliegt dabei ausschließlich diesen AGB. Jeder Nutzer ist verpflichtet, diese AGB bei der erstmaligen Anmeldung sowie bei wesentlichen Änderungen ausdrücklich anzuerkennen. Der Verein stellt sicher, dass sämtliche im Rahmen des Vereinskonto angelegten Nutzerkonten diesen Prozess ordnungsgemäß durchlaufen.
3.3 Der spezifische Leistungsumfang der Software ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der jeweils aktuellen Fassung.
3.4 Der DFB stellt dem Verein nach Vertragsschluss in elektronischer Form eine Benutzerdokumentation zur Verfügung. Die Benutzerdokumentation ist während der Nutzung der Software jederzeit einsehbar.
3.5 Der DFB behält sich das Recht vor, im Rahmen der Software, zentrale Werbeplätze zu definieren und zu vermarkten. Der DFB stellt sicher, dass die Nutzung der Funktionen der vertragsgegenständlichen Lösungen dadurch nicht beeinträchtigt wird.
3.6 Der DFB kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Software jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Dabei wird der DFB die berechtigten Interessen des Vereins angemessen berücksichtigen und rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Vereins steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu
4. Pflichten des Vereins
4.1 Der Verein schützt das Vereinskonto und die Nutzerkonten vor dem Zugriff Unberechtigter nach dem Stand der Technik und trägt Sorge dafür, dass die Zugangsdaten sicher verwahrt werden. Der Verein sorgt dafür, dass eine Nutzung der Software nur im Einklang mit den vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere im vereinbarten Umfang erfolgt. Eine unberechtigte Nutzung und/oder eine Kompromittierung von Zugangsdaten ist dem DFB unverzüglich nach Kenntnis durch den Verein mitzuteilen. Der Verein wird die Nutzer des Vereinskontos und/oder der Nutzerkonten über die Pflichten nach diesem Vertrag und dessen wesentliche Inhalte vor der ersten Nutzung informieren.
4.2 Der Verein stellt sicher, dass die Vereins- und Administratorendaten stets korrekt und aktuell sind und keine Rechte Dritter und/oder gesetzliche Vorschriften verletzen. Für den Verein wirksame Erklärungen können ausschließlich durch den Administrator abgegeben werden. Ein Wechsel in der Person des Administrators teilt der Verein dem DFB unverzüglich mit. Der Wechsel erfordert eine erneute Authentifizierung des Administrators.
4.3 Handlungen, die über Vereinskonten und den zugeordneten Nutzerkonten vorgenommen werden, werden dem Verein zugerechnet, sofern der Verein nicht nachweist, dass ein Missbrauch vorliegt, den er nicht zu vertreten hat.
4.4 Der Verein ist insbesondere zur Einhaltung der Hausregeln verpflichtet.
4.5 Bei begründetem Verdacht einer missbräuchlichen oder unerlaubten Nutzung der Software erfolgt eine Überprüfung durch den DFB. Der DFB kann einen Verstoß gegen den Vertrag mit der vorübergehenden oder endgültigen Sperrung des Vereinskontos ahnden. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
4.6 Der Verein ist allein verantwortlich für die Sicherung seiner Daten in der Software und hat regelmäßig vollständige Backups außerhalb der vom DFB bereitgestellten Systeme anzulegen. Der DFB haftet nicht für Datenverluste, unabhängig von deren Ursache, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des DFB.
4.7 Der Verein ist verpflichtet, bei jeder Anmeldung eines Mitglieds (d.h. jede Person, die dem Verein zugehörig und/oder durch den Verein zur Nutzung berechtigt ist), zum Digitalen Vereinsheim vor Freigabe eines Nutzerkontos zu prüfen, ob es sich bei dem anfragenden Mitglied um eine bereits bestehende Vereinsmitgliedschaft handelt oder ob es sich um ein neues Mitglied handelt. Für bestehende Mitglieder ist der Zugang entsprechend zuzuordnen und freizugeben. Für neue Mitglieder ist die Anmeldung nach den vorgesehenen Prozessen über das Digitale Vereinsheim abzuwickeln. Der Verein gewährleistet durch geeignete Maßnahmen die ordnungsgemäße Erfassung, Zuordnung und Verwaltung der Mitgliedschaften zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Nutzerverwaltung im System.
5. Weitergabe / Vermietung
5.1 Ausschließlich der vom Verein benannte Administrator ist berechtigt, die jeweiligen Zugangsdaten des Vereinskontos zu nutzen, um auf die Software zuzugreifen und diese für den Verein zu verwalten. Sofern weitere Nutzer des Vereins Zugriff auf die Software benötigen, hat der Verein sicherzustellen, dass dieser Zugriff ausschließlich über jeweils ein vom Verein autorisiertes Nutzerkonto erfolgt.
5.2 Der Verein ist nicht berechtigt, die Software oder Zugänge zu ihr zu vermieten, zu verleasen, unterzulizenzieren oder sonst das Nutzungsrecht zu übertragen.
6. Verfügbarkeit, Support
6.1 Die Verfügbarkeit der Software beträgt 98% im Jahresmittel. Auf diesen Wert nicht anzurechnen und damit keine Ausfallzeit sind Zeiträume, in denen der Zugriff auf die Software aufgrund von Wartungsarbeiten oder dem Anbieter nicht zuzurechnenden Störungen nur eingeschränkt möglich ist.
6.2 Der DFB wird die Software regelmäßig warten und den Verein über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen rechtzeitig informieren. Der DFB kann den Zugang zu der Software beschränken, sofern dies die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder die Datensicherheit erfordern.
6.3 Der DFB richtet einen Support-Service für Kundenanfragen zu Softwarefunktionen ein. Anfragen können durch den Verein während der dort genannten Zeiten per E-Mail eingereicht werden an digitales-vereinsheim@coachbetter.com. Die Bearbeitung der Anfragen erfolgt grundsätzlich nach zeitlichem Eingang.
7. Gewährleistung
7.1 Hinsichtlich der Gewährung des Zugangs zur Nutzung der Software gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
7.2 Der Verein hat dem DFB jegliche Mängel der Software unverzüglich anzuzeigen.
7.3 Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Unerheblich sind insbesondere Mängel, die die Nutzbarkeit der Software nicht oder nur geringfügig beeinträchtigen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. Der Verein hat Mängel innerhalb von sieben (7) Tagen nach Feststellung schriftlich anzuzeigen, andernfalls gelten sie als genehmigt.
7.4 Hinsichtlich der Gewährung des Zugangs zur Nutzung der Basisversion der Software gelten die Gewährleistungsvorschriften der Leihe (§§ 598 ff. BGB).
8. Haftung
8.1 Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.2 Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß Ziff. 8.1 haftet der DFB bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Verein ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des DFB. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die Organe, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des DFB.
8.3 Für Ansprüche im Zusammenhang mit der Nutzung der Basisversion der Software ist die Haftung des DFB, seiner Organe, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen über die Haftung nach Ziff. 8.1 hinaus ausgeschlossen.
8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen von einer Partei übernommener Garantien.
9. Rechtsmängel, Freistellung
Der Verein sichert zu, dass die auf den Servern des DFB abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch den DFB, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Verein wird den DFB von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen. Erhält der DFB Kenntnis davon, dass der Verein rechtswidrige Inhalte oder Daten in der Software speichert, ist der DFB berechtigt, diese Inhalte kostenpflichtig zu löschen. Gleiches gilt im Fall einer behördlichen und/oder gerichtlichen Anordnung. Der DFB wird den Verein, soweit zulässig, über die Löschung informieren und ihm ein Verfahren anbieten, diese Entscheidung anzufechten.
10. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
10.1 Die Nutzung der Basisversion der Software ist unentgeltlich. Für die Nutzung der kostenpflichtigen Abonnementmodelle („Plus“ und „Premium“) schuldet der Verein die jeweils vereinbarte Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem gewählten Abonnementmodell und der Anzahl der für den Verein registrierten Mitglieder. Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
10.2 Die Vergütung ist im Voraus zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Der DFB stellt dem Verein hierüber eine ordnungsgemäße Rechnung, die in der Regel per E-Mail übermittelt wird. Der Verein erklärt sich mit dem Erhalt von Rechnungen in elektronischer Form einverstanden.
10.3 Einwendungen gegen die Höhe der Vergütung sind unverzüglich nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber dem DFB geltend zu machen und müssen spätestens innerhalb von sechs (6) Wochen nach Rechnungsdatum beim DFB eingehen. Erfolgen innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Rechnung als genehmigt. Gesetzliche Ansprüche des Vereins bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben hiervon unberührt.
10.4 Der DFB ist berechtigt, die Vergütung einmal jährlich mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen zum Monatsende anzupassen, um gestiegene Kosten (insbesondere Personal-, Hosting-, Lizenz- oder Energiekosten) oder Inflationsentwicklungen auszugleichen. Preiserhöhungen von bis zu 5% pro Jahr gelten als angemessen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% steht dem Verein ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu.
10.5 Die Zahlung der Vergütung kann nach Wahl des DFB über verschiedene, für die jeweilige Software bereitgestellte Zahlungsarten erfolgen. Die aktuell verfügbaren Zahlungsarten sowie Einzelheiten zum Zahlungsprozess und etwaige Voraussetzungen werden dem Verein im Rahmen des Online-Vertragsschlusses mitgeteilt. Kommt es bei der gewählten Zahlungsart mangels ausreichender Deckung oder aus anderen vom Verein zu vertretenden Gründen zu einer Rücklastschrift oder Zahlungsstörung, ist der DFB berechtigt, dem Verein die ihm dadurch tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Dem Verein bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem DFB keine oder geringere Kosten entstanden sind.
10.6 Bei Zahlungsverzug ist der DFB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
10.7 Bei Zahlungsverzug von mehr als vierzehn (14) Tagen ist der DFB berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren, bis die ausstehenden Beträge vollständig beglichen sind. Der Verein wird hierüber mindestens sieben (7) Tage im Voraus informiert.
11. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung
11.1 Der Vertrag tritt mit Erteilung der Zugangskennung gemäß Ziff. 2.1 in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
11.2 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf (12) Monate.
11.3 Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch um zwölf (12) Monate, wenn er nicht mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung kann über die bereitgestellte Online-Kündigungsfunktion („Kündigungsbutton”) erfolgen oder alternativ per E-Mail an: digitales-vereinsheim@coachbetter.com.
11.4 Der DFB ist berechtigt, diesen Vertrag bei endgültiger Einstellung des Softwareangebots außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Für die verschiedenen Nutzergruppen gelten dabei folgende Kündigungsfristen und Regelungen:
(a) Vereine während der Mindestvertragslaufzeit: Der DFB kann den Vertrag mit einer Frist von sechs (6) Wochen zum Monatsende kündigen.
(b) Vereine nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (Verlängerungszeitraum): Der DFB kann den Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende kündigen.
(c) Vereine, für die bereits eine Kündigung zum Ablauf der Vertragslaufzeit erklärt wurde: Für Vereine, die den Vertrag bereits vor Zugang der DFB-Kündigung zum nächstmöglichen Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt haben, endet das Vertragsverhältnis zum jeweils früher eintretenden Zeitpunkt (entweder zum Wirksamwerden der DFB-Kündigung oder zum ursprünglich vereinbarten Vertragsende).
11.5 Im Falle einer Kündigung wegen Einstellung des Softwareangebots erstattet der DFB dem betroffenen Verein etwaig im Voraus entrichtete Vergütungen anteilig für den Zeitraum nach dem Wirksamwerden der Vertragsbeendigung. Haben Vereine ihrerseits vor Zugang der DFB-Kündigung bereits eine Kündigung erklärt, erfolgt eine anteilige Erstattung nur insoweit, als der Service vor dem ursprünglich vorgesehenen Vertragsende nicht mehr bereitgestellt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Der DFB stellt dem Verein nach Vertragsende für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen eine Export-Funktion zur Verfügung, über die der Verein seine Daten in einem gängigen Format (CSV, JSON) selbständig exportieren kann. Weitergehende Unterstützung erfolgt nur gegen gesonderte Vergütung nach dem jeweils gültigen Stundensatz des DFB. Der Verein ist allein verantwortlich für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten vor Vertragsende.
11.6 Der DFB löscht sämtliche auf seinen Servern verbleibenden Daten des Vereins dreißig (30) Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
12. Cloud Switching/ Anbieterwechsel
12.1 „Wechsel“ bezeichnet den Vorgang, bei dem der Verein von der Nutzung der Software zu der Nutzung eines anderen Datenverarbeitungsdienstes derselben Dienstart oder eines anderen Dienstes, der von einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten angeboten wird, oder zur Nutzung einer eigenen IT-Infrastruktur in den eigenen Räumlichkeiten oder denen eines beauftragten Dritten übergeht.
12.2 Der Verein leitet den Wechsel ein, indem er dem DFB den Wechsel unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten mitteilt. In dieser Wechselmitteilung teilt der Verein dem DFB mit, ob er (i) beabsichtigt zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten, oder zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten zu wechseln (unter Angabe der erforderlichen Angaben zu diesem Anbieter), oder ob er (ii) keinen Wechsel anstrebt, sondern eine Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte wünscht („Exit“). Der DFB stellt eine Auflistung der Kategorien von exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerten, die mit dem Wechsel übertragen bzw. im Rahmen des Exits gelöscht werden können, zur Verfügung. Zudem stellt der DFB eine abschließende Übersicht derjenigen Datenkategorien bereit, die für die interne Funktionsweise des Datenverarbeitungsdienstes spezifisch sind und daher von der Übertragung ausgenommen sind, sofern und soweit eine Offenlegung dieser Daten zu einer Verletzung von Geschäftsgeheimnissen des DFB führen würde und diese Ausnahme den Anbieterwechsel nach Art. 23 Buchst. c der VO (EU) 2023/2854 („Data Act“) weder behindert noch verzögert.
12.3 Die Frist zur Durchführung des Wechsels beträgt dreißig (30) Tage („Übergangsfrist“). Sie beginnt mit dem Ablauf der in Ziff. 12.2 genannten Kündigungsfrist. Der DFB unterstützt den Verein während des Wechsels angemessen nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere durch Bereitstellung der erforderlichen Informationen für den Wechsel, Handeln mit gebotener Sorgfalt, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs aufrechtzuerhalten und die Software gemäß dem Vertrag weiter bereitzustellen sowie Aufrechterhalten eines hohen Sicherheitsniveaus und Gewährleistung der Sicherheit der Daten während des gesamten Wechselprozesses.
12.4 Ist der ein Wechsel innerhalb der in Ziff. 12.3 genannten Übergangsfrist technisch nicht durchführbar, teilt der DFB dem Verein dies innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Beantragung des Wechsels unter ordnungsgemäßer Begründung der technischen Undurchführbarkeit mit und benennt einen alternativen Übergangszeitraum, der sieben (7) Monate nicht überschreiten darf („alternative Übergangsfrist“). Während dieses alternativen Übergangszeitraums wird die Kontinuität der Dienste sichergestellt.
12.5 Der Verein kann von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch machen, die Übergangsfrist einmalig, um einen angemessenen Zeitraum zu verlängern, der zwei (2) Monate nicht überschreiten darf. Für die Wirksamkeit dieser Verlängerung der Übergangsfrist hat der Verein den DFB spätestens innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Beginn der Übergangsfrist schriftlich über die beabsichtigte Verlängerung und deren Dauer zu informieren.
12.6 Die Frist für den Abruf der exportierbaren Daten durch die Auftraggeberin beträgt dreißig (30) Tage und beginnt mit Ablauf der Übergangsfrist bzw. der alternativen Übergangsfrist. Nach Ablauf dieser Datenextraktionsfrist sowie erfolgreichem Abschluss des Wechsels, löscht der DFB alle exportierbaren Daten, die direkt von dem Verein generiert wurden oder sich direkt auf diesen beziehen. Bei einem Exit löscht der DFB die exportierbaren Daten des Vereins nach Ablauf der unter Ziff. 12.2 genannten Kündigungsfrist.
12.7 Der SaaS-Vertrag zwischen den Parteien gilt als beendet, wenn der Wechsel erfolgreich vollzogen ist, oder nach Ablauf der in Ziff. 12.2 genannten maximalen Kündigungsfrist, wenn der Kunde nicht wechseln, sondern seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte nach Beendigung des Dienstes löschen möchte. Erfolgt die Beendigung des Vertrags vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit oder einer etwaigen Verlängerungslaufzeit, ist der Verein verpflichtet, eine Beendigungsgebühr zu zahlen. Die Beendigungsgebühr entspricht dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer Fortführung des Vertrags bis zum Ende der jeweils geltenden Mindestvertrags- bzw. Verlängerungslaufzeit angefallen wäre. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags durch den Verein bleibt hiervon unberührt.
13. Marktplatz-Verkäufe
Die nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziff. 14 gelten ausschließlich für den Fall, dass der Verein die vom DFB innerhalb der Software angebotene Funktion verwendet, über sein Vereinskonto entgeltlich Produkte oder Leistungen an seine Vereinsmitglieder und ggf. Dritte anzubieten („Marktplatzfunktion“).
13.1 Marktplatz und Marktplatz-Angebote
(a) Der DFB stellt mit dem Digitalen Vereinsheim einen Online-Marktplatz (im Folgenden „Marktplatz“) zur Verfügung. Die Nutzung der Marktplatzfunktion durch Vereine ist freiwillig. Nur Verein, die Nutzer der Software sind, können die Marktplatzfunktion nutzen. Nimmt ein Verein die Marktplatzfunktion in Anspruch, gelten zwischen dem DFB als Betreiber des Marktplatzes und dem jeweiligen Verein die nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziff. 14.
(b) „Marktplatz-Angebote“ sind Waren und sonstige Leistungen, die von dem Verein als Marktplatz-Verkäufer gegenüber seinen Vereinsmitgliedern bzw. Dritten im Rahmen des Fernabsatzes angeboten werden.
13.2 Leistungen des DFB
(a) Der DFB ermöglicht dem Verein, über den Marktplatz Verträge mit seinen Vereinsmitgliedern bzw. Dritten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung über Marktplatz-Angebote abzuschließen. Informationen und Anleitungen hierzu stellt der DFB außerhalb dieser AGB zur Verfügung.
(b) Der DFB behält es sich unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Vereins vor, mit zumutbarer und vorheriger Frist, einzelne Marktplatz-Funktionen zu überarbeiten, auszutauschen, auszusetzen oder dauerhaft nicht mehr anzubieten. Der DFB bestimmt den Umfang des Sortiments auf dem Marktplatz und behält sich vor, mit angemessener Frist bestimmte Kategorien von Produkten bzw. Services nicht mehr über den Marktplatz anbieten zu lassen (Sortimentskuration).
(c) Der DFB konzipiert seinen Marktplatz so, dass die Vereine ihren Verpflichtungen in Bezug auf vorvertragliche Informationen, Konformität und Produktsicherheitsinformationen nach geltendem Unionsrecht nachkommen können.
(d) Der DFB stellt im Rahmen der Marktplatzfunktion die technische Abwicklung von Zahlungen zwischen Endnutzern und dem Verein zur Verfügung. Zur Durchführung der Zahlungsabwicklung kann sich der DFB externer Zahlungsdienstleister bedienen. In diesem Fall kann es erforderlich sein, dass der Verein zusätzliche vertragliche Vereinbarungen mit dem jeweiligen Zahlungsdienstleister abschließt oder dessen Bedingungen akzeptiert.
(e) Der DFB verwendet zur Darstellung und Reihenfolge von Marktplatz-Angeboten automatisierte Verfahren („Ranking“), die die Sichtbarkeit der Angebote des Vereins für Nutzer bestimmen. Maßgebliche Hauptparameter für das Ranking sind insbesondere die Relevanz des Angebots für die jeweilige Suchanfrage (Übereinstimmung Suchbegriff mit Angebotstitel) sowie preis- und leistungsbezogene Faktoren, einschließlich zeitlicher Faktoren (z.B. für buchbare Termine). Die relative Gewichtung dieser Parameter richtet sich nach ihrer Bedeutung für eine nutzerorientierte Darstellung und kann variieren. Soweit der DFB entgeltliche oder sonstige Mechanismen anbietet, die die Sichtbarkeit von Angeboten beeinflussen können (z. B. Hervorhebungen), wird er hierüber sowie über deren Auswirkungen auf das Ranking in geeigneter Weise informieren. Der DFB stellt die vorstehenden Informationen zum Ranking in klarer und verständlicher Weise bereit und hält sie aktuell. Eine Offenlegung von Algorithmen erfolgt nicht, soweit dies zur Vermeidung von Missbrauch oder Manipulation erforderlich ist. Der Verein ist verpflichtet, die bereitgestellten Inhalte entsprechend etwaiger qualitativer Vorgaben zu gestalten und aktuell zu halten.
(f) Der DFB kann im Zusammenhang mit der Nutzung der Marktplatzfunktion Nebenwaren und -dienstleistungen, einschließlich digitaler Dienste oder sonstiger Zusatzleistungen, selbst oder durch Dritte anbieten. Der Verein ist berechtigt, eigene Nebenwaren und -dienstleistungen im Rahmen der Marktplatzfunktion anzubieten, sofern und soweit dies vom DFB vorgesehen ist und den jeweils geltenden Nutzungsbedingungen sowie den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Etwaige Einschränkungen oder Voraussetzungen hierfür werden dem Verein in geeigneter Weise mitgeteilt.
13.3 Informationspflichten des Vereins bei Nutzung der Marktplatzfunktion
(a) Soweit der Verein die Marktplatzfunktion nutzen will, ist er dazu verpflichtet, dem DFB vor der Nutzung der Marktplatzfunktion die folgenden Informationen vollständig und zutreffend zur Verfügung zu stellen und diese während der Nutzung aktuell zu halten:
(i) Name bzw. Firma, ladungsfähige Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
(ii) geeignete Nachweise zur Identifizierung des Vereins bzw. der handelnden Personen (z. B. Ausweisdokumente oder vergleichbare elektronische Identifizierungsmittel),
(iii) Angaben zu einem Zahlungskonto, über das die Abwicklung erfolgt,
(iv) sofern einschlägig, Angaben zu einem Eintrag in einem öffentlichen Register (insbesondere Vereins- oder Handelsregister) einschließlich Registernummer oder vergleichbarer Kennung, sowie
(v) eine Erklärung, dass der Verein ausschließlich solche Produkte oder Dienstleistungen anbietet, die den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Der DFB speichert die erhaltenen Informationen für die Dauer von sechs Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem betreffenden Unternehmer in sicherer Weise. Anschließend löscht er die Informationen.
(b) Der DFB überprüft die bereitgestellten Informationen vor Freischaltung der Marktplatzfunktion nach besten Kräften, insbesondere durch Abgleich mit öffentlich zugänglichen Datenbanken oder durch Anforderung geeigneter Nachweise. Liegen dem DFB Anhaltspunkte dafür vor, dass die bereitgestellten Informationen unrichtig, unvollständig oder nicht aktuell sind, fordert er den Verein zur unverzüglichen Berichtigung auf. Kommt der Verein dieser Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, ist der DFB berechtigt, die Marktplatzfunktion bis zur vollständigen Klärung auszusetzen. Der Verein kann hiergegen das vom DFB bereitgestellte Beschwerdemanagementsystem oder die Streitbeilegung in Anspruch nehmen.
13.4 Weitere Pflichten des Vereins bei Nutzung der Marktplatzfunktion
(a) Der Verein ist für seine Marktplatz-Angebote sowie für die hierüber geschlossenen Verträge mit Vereinsmitgliedern bzw. Dritten, einschließlich etwaiger Retouren, allein verantwortlich. Er nutzt die Marktplatzfunktion ausschließlich im Einklang mit diesen Nutzungsbedingungen und den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Einhaltung etwaiger gesetzlicher Registrierungs-, Lizenzierungs- oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Anforderungen obliegt allein dem Verein.
(b) Der Verein stellt sicher, dass seine Marktplatz-Angebote sowie deren Abwicklung alle geltenden rechtlichen Anforderungen erfüllen. Insbesondere hat er alle gesetzlich erforderlichen Informationen (z. B. zu Preisen, Leistungsumfang, Anbieteridentität und Verbraucherrechten) vollständig, zutreffend und aktuell zu erteilen. Erlangt der DFB Kenntnis von rechtswidrigen Angeboten, informiert er betroffene Nutzer im gesetzlich vorgesehenen Umfang und entfernt rechtswidrige Angebote. Eine Pflicht zur Überwachung des Marktplatzes auf rechtswidrige Angebote besteht für den DFB nicht.
(c) Der Verein ist verpflichtet, sämtliche im Rahmen der Marktplatzfunktion bereitgestellten Informationen, insbesondere zu Angeboten, Preisen, Beständen und Leistungsbedingungen, fortlaufend auf Richtigkeit und Aktualität zu überprüfen und unverzüglich zu aktualisieren.
(d) Der Verein stellt sicher, dass er auf dem Marktplatz klar identifizierbar ist und keine irreführenden oder unzulässigen Angaben verwendet.
(e) Der Verein hält die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein.
(f) Der Verein gewährleistet, dass er über sämtliche zur Nutzung der bereitgestellten Inhalte erforderlichen Rechte verfügt. Die Rechte verbleiben beim Verein bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Der Verein räumt dem DFB für die Dauer der Nutzung ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes Recht ein, diese Inhalte zum Betrieb sowie zur Darstellung und Vermarktung des Marktplatzes zu nutzen.
(g) Soweit Dritten gegenüber dem DFB Ansprüche aufgrund des Verhaltens des Vereins geltend machen, stellt der Verein den DFB von solchen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei. Dies gilt insbesondere für Produkthaftungsansprüche sowie Urheberrechts- und Patentrechtsverletzungen.
13.5 Anforderungen an die AGB des Vereins gegenüber Endkunden
(a) Der Verein ist verpflichtet, für seine Marktplatz-Angebote eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. Diese müssen den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entsprechen, dürfen keine unwirksamen Regelungen enthalten und sind vom Verein stets aktuell zu halten. Unzulässig sind insbesondere Vertragsstrafen oder pauschalierte Schadensersatzregelungen.
(b) Die AGB des Vereins müssen klare und transparente Regelungen zu den wesentlichen Vertragsinhalten enthalten, insbesondere zu Vertragsschluss, Preisen, Zahlungsbedingungen, Leistungserbringung sowie Verbraucherrechten (insbesondere Widerrufsrechten). Zwingende verbraucherschützende Vorschriften sind einzuhalten; Verbraucher sind ordnungsgemäß über ihre Rechte zu informieren. Hierzu gehört insbesondere der Hinweis auf den Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers gemäß Art. 18 EuGVVO.
(c) Der Verein räumt seinen Kunden für Leistungen mit gesetzlichem Widerrufsrecht ein vertragliches Rückgaberecht von mindestens 14 Tagen ab Beginn der gesetzlichen Widerrufsfrist ein. Die Bedingungen hierfür, einschließlich etwaiger Rücksendekosten, sind klar, verständlich und angemessen auszugestalten.
(d) Der Verein bietet seinen Vereinsmitgliedern bzw. Dritten im Falle von Retouren die Organisation der Rücksendung an (z. B. Bereitstellung eines Rücksendeetiketts). Etwaige Rücksendekosten dürfen für den Kunden nur in Höhe marktüblicher Preise anfallen.
13.6 Einschränkung, Aussetzung und Beendigung der Marktplatzfunktion
(a) Der DFB ist berechtigt, die Marktplatzfunktion für einen Verein ganz oder teilweise einzuschränken, auszusetzen oder zu beenden, sofern hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn der Verein gegen diese Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften verstößt, unzutreffende oder nicht aktuelle Informationen bereitstellt, der Verdacht rechtswidriger Angebote besteht, die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Plattform gefährdet ist, vertragliche Pflichten gegenüber Endkunden verletzt werden oder sonstige Umstände die Fortsetzung unzumutbar machen. oder sonstige Umstände vorliegen, die eine Fortsetzung der Bereitstellung der Marktplatzfunktion für den DFB unzumutbar machen.
(b) Im Falle einer Einschränkung oder Aussetzung informiert der DFB den Verein vor oder gleichzeitig mit Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger über die maßgeblichen Gründe, sofern dem keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
(c) Im Falle einer Beendigung informiert der DFB den Verein mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger unter Angabe der Gründe. Diese Frist gilt nicht, wenn der DFB aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen handelt, aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Beendigung berechtigt ist oder der Verein wiederholt gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. In diesen Fällen erfolgt die Begründung unverzüglich. In diesen Fällen stellt der DFB dem betroffenen Verein unverzüglich eine Begründung für seine Entscheidung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung.
(d) Der DFB stellt ein internes Beschwerdemanagementsystem zur Verfügung, über das der Verein Entscheidungen nach dieser Ziffer überprüfen lassen kann.
13.7 Differenzierte Behandlung
Der DFB behandelt Marktplatz-Angebote grundsätzlich neutral. Eine differenzierte Behandlung erfolgt in er Regel nicht. Sofern eine differenzierte Behandlung erfolgt, geschieht dies, um den wirtschaftlichen und rechtskonformen Betrieb des Marktplatzes durch den DFB zu ermöglichen. Sofern der DFB bestimmte Daten nur für den DFB oder nur für bestimmte Vereine zugänglich macht, geschieht dies, um den Schutz dieser Daten zu gewährleisten. Sofern der DFB selbst oder durch mit ihm verbundene oder von ihm kontrollierte Anbieter Waren oder Dienstleistungen über den Marktplatz anbietet oder anbieten lässt, behält er sich eine differenzierte Behandlung (Ranking oder Sichtbarkeit von Angeboten, Entgelte oder sonstige wirtschaftliche Bedingungen) gegenüber sonstigen Vereinen vor. Eine differenzierte Behandlung kann sich zudem beziehen auf den Zugang zu oder Nutzung von Daten, Zugang zu Funktionen, Diensten oder technischen Schnittstellen.
Weitergehende Informationen stellt der DFB den Vereinen in geeigneter Weise zur Verfügung.
13.8 Zusätzliche Vertriebskanäle und Partnerprogramme
Der DFB kann die über den Marktplatz angebotenen Marktplatz-Angebote zusätzlich über weitere Vertriebskanäle oder im Rahmen von Partnerprogrammen vermarkten oder bewerben.
Soweit eine solche Vermarktung erfolgt, stellt der DFB dem Verein Informationen zu den jeweiligen Vertriebskanälen oder Partnerprogrammen, einschließlich der wesentlichen Modalitäten und etwaiger Auswirkungen auf die Darstellung oder Vermarktung der Marktplatz-Angebot separat zur Verfügung.
13.9 Rechte an Daten
(a) Im Rahmen der Nutzung der Marktplatzfunktion werden personenbezogene und sonstige Daten verarbeitet, die von Vereinen und Nutzern bereitgestellt oder im Zuge der Nutzung generiert werden.
(b) Der DFB hat Zugang zu diesen Daten, soweit dies für den Betrieb, die Bereitstellung, die Sicherheit und die Weiterentwicklung der Marktplatzfunktion und weiterer Funktionen erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere folgende Datenkategorien: Nutzungsdaten, Systeminformationen, Logfiles und weitere technische Informationen.
(c) Der Verein hat Zugang zu denjenigen Daten, die er selbst bereitstellt, sowie zu solchen Daten, die im Zusammenhang mit seinen Marktplatz-Angeboten und deren Nutzung durch Vereinsmitglieder bzw. Dritte generiert werden, soweit dies technisch vorgesehen ist. Dies umfasst insbesondere: Inhaltsdaten der Vereinsmitglieder, Angebote, Transaktionen. Der Zugang erfolgt unter den jeweils geltenden technischen und vertraglichen Bedingungen.
(d) Ein darüberhinausgehender Zugang des Vereins zu aggregierten oder plattformweiten Daten kann bestehen, soweit dies vom DFB vorgesehen ist. Einzelheiten hierzu, insbesondere zu Datenkategorien und Zugriffsbedingungen, stellt der DFB in geeigneter Weise zur Verfügung.
(e) Der DFB kann Daten an Dritte übermitteln, soweit dies für den Betrieb der Marktplatzfunktion erforderlich ist oder auf einer gesonderten Grundlage erfolgt. Nähere Informationen, insbesondere zu Zwecken und Kategorien von Empfängern sowie etwaigen Widerspruchs- oder Einstellungsmöglichkeiten, stellt der DFB in geeigneter Weise zur Verfügung.
(f) Die datenschutzrechtlichen Berechtigungen und Verantwortlichkeiten werden durch diese Regelungen nicht berührt und werden durch die Parteien in Ziff. 14 gesondert geregelt.
13.10 Internes Beschwerdemanagementsystem
(a) Der DFB unterhält ein internes, leicht zugängliches und kostenfreies System zur Bearbeitung von Beschwerden der Vereine im Zusammenhang mit der Nutzung der Marktplatzfunktion.
(b) Vereine können über dieses System insbesondere Beschwerden einreichen hinsichtlich (i) der Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen oder gesetzlicher Vorgaben durch den DFB (ii) technischer Probleme im Zusammenhang mit der Marktplatzfunktion, sowie (iii) Maßnahmen oder Verhaltensweisen des DFB im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Marktplatzfunktion.
(c) Der DFB bearbeitet Beschwerden innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens unter Berücksichtigung ihrer Bedeutung und Komplexität und informiert den Verein über das Ergebnis in klarer und verständlicher Weise.
14. Datenschutz und Geheimhaltung
14.1 Die Parteien halten die für sie jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein.
14.2 Die Parteien schließen im Rahmen des Vertragsschlusses über die Software einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab. Der DFB verarbeitet die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach den dort festgehaltenen Bestimmungen und nach den Weisungen des Vereins.
14.3 Der Verein ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Mitglieder und Mitarbeiter verantwortlich und erfüllt alle datenschutzrechtlichen Pflichten (insbesondere Informationspflichten, Einholung von Einwilligungen, Betroffenenrechte) eigenverantwortlich.
14.4 Die Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die die eine Partei („empfangende Partei“) im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung von der anderen Partei („offenlegende Partei“) erhält, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Keine vertraulichen Informationen sind solche, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt sind oder während der Laufzeit des Vertrages durch Dritte bzw. öffentlich bekannt werden, ohne dass die empfangende Partei diese unter Verletzung ihrer Geheimhaltungsverpflichtung Dritten zugänglich gemacht hat, oder unabhängig von der empfangenden Partei entwickelt wurden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit die empfangende Partei gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Die empfangende Partei verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Der DFB behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Vereins für den Verein zumutbar ist. Änderungen der AGB wird der DFB spätestens sechs (6) Wochen vor dem Inkrafttreten der Änderung in für den Verein zumutbarer Weise, z.B. durch eine Nachricht an die vom nutzenden Verein angegebene E-Mail-Adresse (E-Mailadresse des Rechnungsempfängers) bekannt geben. Sie sind einsehbar über https://dvh.dfb.de/rechtliches/agb/agb-fuer-vereine sowie über die Anwendung. Sofern der Verein mit der Änderung der AGB nicht einverstanden ist, hat er das Recht, diese Vereinbarung jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Änderung der AGB gilt als genehmigt, wenn der Verein den Dienst nach Ablauf des Wirksamwerdens der Änderung weiter nutzt. Der DFB wird hierauf im Rahmen der Bekanntgabe der Änderung hinweisen. Die vorstehend genannte Frist von sechs (6) Wochen gilt nicht, soweit der DFB (i) aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen Änderungen der AGB in einer Weise vornehmen muss, die es ihm nicht gestattet, die Frist einzuhalten, oder (ii) in Ausnahmefällen Änderungen der AGB vornehmen muss, um eine unvorhergesehene und unmittelbar drohende Gefahr abzuwenden.
15.2 Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
15.3 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform. Individualabreden im Sinne von § 305b BGB haben stets Vorrang, unabhängig davon, ob sie in Textform, schriftlich oder mündlich getroffen wurden.
15.4 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Vereins ist ausgeschlossen, soweit diese Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt, oder vom DFB ausdrücklich anerkannt worden sind.
15.5 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
15.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, Deutschland. Dies gilt nur, sofern der Verein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; andernfalls gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.